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GAGFAH Klageerwiderung schafft mehr Transparenz


15.06.2011
Warburg Research

Hamburg (aktiencheck.de AG) - Torsten Klingner, Analyst bei Warburg Research, bestätigt seine Einschätzung zur Aktie der GAGFAH S.A. (ISIN LU0269583422 / WKN A0LBDT) mit dem Votum "kaufen".

Die von der Stadt Dresden verklagten WOBA-Gesellschaften hätten Klageerwiderung abgegeben und hätten Widerklagen gegen die Stadt Dresden und den Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann persönlich erhoben. Für weitere Informationen habe das Unternehmen eine Internetseite mit den wichtigsten Fragen und Antworten unter www.woba-klagen.de eingestellt.

Hauptsächlich gehe es bei dem Rechtsstreit darum, welche Beschränkungen und Verpflichtungen des Privatisierungsvertrages WOBA beim Weiterverkauf von Objekten an die Erwerber hätten weitergegeben werden müssen. Der Stadt gehe es dabei um 74 Verkäufe in den Jahren 2007-2010. Laut GAGFAH seien alle Verpflichtungen aus der Sozialcharta Teil der Kaufverträge und seien an die Erwerber weitergegeben worden.


In dem Zusammenhang sehe die Stadt Dresden Vertragsversetzungen im Falle des Weiterverkaufs vom Käufer an eine weitere Partei. Die Tatsache, dass GAGFAH-Musterverträge verwendet habe, die mit der Stadt abgestimmt gewesen seien (Hartmut Vorjohann sei Mitglied des Aufsichtsrates bei der WOBA gewesen), solle bei den Anhörungen eine wichtige Rolle spielen. Anscheinend habe sich die Beurteilung der Stadt über die Formulierung in den Verträgen zwischenzeitlich geändert.

Die Ansprüche über EUR 1,1 Mrd. plus Zinsen würden ausschließlich gegen WOBA Gesellschaften erhoben, die von GAGFAH Gruppe oder der GAGFAH S.A. abgeschirmt seien. Folglich solle die potenzielle Höchstbelastung auf das Eigenkapital der WOBA Holding i.H.v. EUR 840 Mio. (Stand Ende 2010) begrenzt sein. Bei den Widerklagen (Feststellungsklagen) würden die WOBA-Gesellschaften Entschädigungsansprüche gegenüber der Stadt in Höhe von ca. EUR 800 Mio. stellen, was dem Eigenkapital der WOBA-Holding entspreche. Sollte das Gericht im Prozess zugunsten der WOBA-Gesellschaften entscheiden und die Feststellungsklagen gewähren, dann könnten die Gesellschaften finanzielle Entschädigungen von der Stadt und dem Finanzbürgermeister persönlich fordern.

Die Klageerwiderung führe zu einer besseren Beurteilungsgrundlage des Rechtsstreits und helfe GAGFAH dabei, sich aus der Defensive zu befreien. Des Weiteren seien die rechtlichen Schritte ausschließlich auf die WOBA-Gesellschaften begrenzt, was für GAGFAHs Kreditverhandlungen wichtig sei. Warburg Research bleibe bei dem Szenario einer Belastung in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe für GAGFAH. Angesichts eines P/B -Verhältnisses von 0,53 werde ein zu negatives Szenario eingepreist. Jedoch sei eine kurzfristige Einigung derzeit sehr unwahrscheinlich. Verhandlungstermine seien bisher noch nicht angesetzt worden. Per Ende Q1 2011 seien keine Rückstellungen gebildet worden. Derzeit sehe das Unternehmen keine Notwendigkeit diese Einschätzung zu ändern. Für Prozesskosten seien EUR 2 Mio. zurückgestellt worden.

Die Analysten von Warburg Research bestätigen die Kaufempfehlung für die GAGFAH-Aktie und das Kursziel von EUR 7,80 (Basis NAV). (Analyse vom 14.06.2011) (15.06.2011/ac/a/d)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen handeln regelmäßig in Aktien des analysierten Unternehmens. Weitere möglichen Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.




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